SN8 als Fortbildung

Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung

 

Die Teilnahme an der STADT NACH ACHT 2026 wird von der Architektenkammer Sachsen als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 5.2 der Fortbildungsordnung anerkannt. Damit können Architekt:innen und Stadtplaner:innen die Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen der STADT NACH ACHT 2026 für ihre berufliche Fortbildung nutzen.

Mehr Informationen zur Unterrichtseinheiten bzw. Fortbildungsstunden werden nach Publikation des Programms zur Verfügung gestellt.  

Die Teilnahmebescheinigung kann in der Regel auch bei anderen Architektenkammern als Fortbildungsnachweis eingereicht werden. Die Anerkennung erfolgt entsprechend den jeweiligen Regelungen der zuständigen Kammer.