SN8 als Fortbildung

Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung

 

Die Teilnahme an der STADT NACH ACHT 2026 wird von der Architektenkammer Sachsen als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 5.2 der Fortbildungsordnung anerkannt. 

Architekt:innen und Stadtplaner:innen können damit bis zu 9 Fortbildungsstunden für ihre berufliche Fortbildung erwerben: 3 Fortbildungsstunden für die Teilnahme an ausgewählten Panels am Do. 12.11. sowie bis zu 6 Fortbildungsstunden am 13.11.. Die Fortbildungsstunden werden entsprechend der besuchten Veranstaltungen bescheinigt.

Die Teilnahmebescheinigung kann in der Regel auch bei anderen Architektenkammern als Fortbildungsnachweis eingereicht werden. Die Anerkennung erfolgt entsprechend den jeweiligen Regelungen der zuständigen Kammer.